Die Behandlungspflege nach § 37 SGB V umfasst medizinische Leistungen, die im häuslichen Umfeld von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Dabei handelt es sich um pflegerische Maßnahmen, die vom Arzt verordnet werden und der Unterstützung, Überwachung und Durchführung ärztlicher Behandlungen dienen. Diese Leistungen werden in der Regel für Menschen benötigt, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht in der Lage sind, diese Maßnahmen selbst durchzuführen, und die in ihrem häuslichen Umfeld versorgt werden.
Zur Behandlungspflege zählen medizinische Maßnahmen, die von speziell geschultem Pflegepersonal durchgeführt werden. Dazu gehören unter anderem:
Medikamentengabe: Verabreichung von Tabletten, Tropfen, Injektionen oder Infusionen.
Blutdruck- und Blutzuckermessung: Regelmäßige Kontrolle von Vitalwerten, um den Krankheitsverlauf zu überwachen.
Wundversorgung: Fachgerechte Versorgung von akuten oder chronischen Wunden, wie z. B. Dekubitus oder Operationswunden.
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen: Unterstützung bei Maßnahmen, die die Durchblutung fördern.
Katheter- oder Stomapflege: Reinigung, Wechsel und Kontrolle von medizinischen Hilfsmitteln.
Insulingabe bei Diabetikern: Hilfe bei der korrekten Dosierung und Verabreichung von Insulin.
Die Grundpflege nach § 36 SGB XI umfasst pflegerische Leistungen, die Menschen im Rahmen der Pflegeversicherung erhalten können. Diese Leistungen zielen auf die Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen des Lebens ab und sind für Menschen gedacht, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen nicht mehr selbstständig für sich sorgen können.
Die Grundpflege beinhaltet pflegerische Tätigkeiten in den folgenden Bereichen:
Körperpflege: Unterstützung bei der täglichen Hygiene, wie z. B. Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, Zähneputzen, Kämmen, Rasieren oder bei der Pflege von Haut, Haaren und Nägeln.
Ernährung: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, das Anreichen von Essen und Trinken, sowie Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten, wenn der Pflegebedürftige das nicht mehr eigenständig kann.
Mobilität: Unterstützung beim Aufstehen, Zubettgehen, Gehen, Treppensteigen, An- und Auskleiden oder beim Wechsel der Sitz- und Liegeposition. Auch das Umlagern von bettlägerigen Personen gehört dazu, um Druckstellen (Dekubitus) zu vermeiden.
Ausscheidung: Hilfe beim Toilettengang, Wechsel von Inkontinenzmaterial und Unterstützung bei der Blasen- und Darmentleerung, falls nötig.
Die Entlastungsleistung nach § 45b des SGB XI, ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, die dazu dient, die häusliche Pflege zu erleichtern und zu unterstützen. Sie wird in Höhe von bis zu 131 € pro Monat gewährt und kann für verschiedene Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Teilhabe der pflegebedürftigen Person genutzt werden.
Dazu gehören beispielsweise:
Angebote zur Unterstützung im Alltag
(z.B. Haushaltshilfe, Einkaufsservice)
Kostenloses Beratungsgespräch
Ein Beratungsgespräch im ambulanten Pflegedienst dient dazu, den individuellen Pflegebedarf eines Patienten zu ermitteln und die bestmögliche Unterstützung im Alltag zu gewährleisten. Das Gespräch kann in der Wohnung des Patienten oder in einer Pflegedienststelle erfolgen.
Verhinderungspflege §39 SGB XI
Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ermöglicht es Pflegebedürftigen, Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit oder andere persönliche Gründe. Dies gilt für Pflegebedürftige, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben.
Für einen ambulanten Pflegedienst bedeutet dies, dass er die reguläre Pflegeperson während ihrer Abwesenheit vertritt und diese Leistung über die Verhinderungspflege abrechnet. Wichtig ist, dass der Pflegedienst die Kosten im Rahmen der vorgesehenen Obergrenzen und nach den individuell vereinbarten Leistungen berechnet.
Sonstige / Private Leistungen
Wir bieten zusätzlich verschiedene Unterstützungsangebote z.B.: Rezept-/ Verordnungsbestellungen und -versorgung, Chipkarten einlesen, Hilfe beim Ausfüllen von Dokumenten, u.a.
Was für Anforderungen haben Sie, teilen Sie uns Ihre Wünsche mit und wir werden unser Bestes tun, um Ihnen zu helfen